Höchste Zeit für mehr Geschlechtergerechtigkeit und Gender Empowerment (Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen)

Veröffentlicht am 02.02.2015 in Arbeitsgemeinschaften

Die Vierte Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking 1995 stand unter dem Motto „Handeln für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden“. Das Ergebnis der Diskussionen war ein Forderungskatalog, die so genannte Aktionsplattform von Peking. Darin verpflichteten sich Staaten, insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Gesellschaft (d.h. in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft) zu fördern, die Rechte der Frauen zu schützen, die Armut von Frauen zu bekämpfen, Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung zu verfolgen, und geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und im Bildungssystem abzubauen.
Doch 20 Jahre nach Peking müssen wir feststellen, dass es zwar in einigen Bereichen eine Verbesserung gegeben hat, die angestrebten Ziele aber noch lange nicht erreicht sind.

Auch die 2001 definierten Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDGs), die bis zum Jahr 2015 verwirklicht werden sollten, haben einige Erfolge aufzuweisen; jedoch sind quer durch alle MDGs die geringsten Fortschritte für Frauen und Mädchen erzielt worden.
Für die Zeit nach 2015 wird auf Ebene der Vereinten Nationen eine „Post-2015-Agenda" für nachhaltige Entwicklung“ beschlossen. Diese bietet eine große Chance für die Staatengemeinschaft, Armut und bestehende Ungerechtigkeiten, insbesondere von Frauen und Mädchen, zu beseitigen.
Diese Agenda muss universal sein, ökonomische, ökologische und soziale
Nachhaltigkeit gleichzeitig verfolgen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, Geschlechtergerechtigkeit und Gender Empowerment (Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen)als vorrangige Ziele zu beschließen und dafür zu sorgen, dass sie auch als eigenständige Ziele („Stand Alone Goals“) in die „Post-2015-Entwicklungsagenda“ integriert werden. Gleichzeitig muss das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe („Cross Cutting Issues“) in alle Politikbereiche integriert werden. Dabei müssen Strategien von Frauenförderung, Quotierung, Gender Mainstreaming und Gender Budgeting einbezogen werden.
Besonders wichtig sind:

  •  die Eindämmung der häuslichen und sexualisierten Gewalt
  •  das politische Empowerment von Frauen durch die Verbesserung und Stärkung der politischen und ökonomischen Partizipation in Ämtern und Mandaten, ggf. durch gesetzliche Quoten
  •  das wirtschaftliche Empowerment von Frauen über berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, menschenwürdige Arbeitsplätze und Entlohnung, Aufwertung der bezahlten und unbezahlten Care Arbeit, gleichberechtigten Zugang zu Landtiteln, Krediten, Beratung und Ressourcen, vor allem im ländlichen Raum, sowie eine genderspezifische Infrastruktur und den gleichberechtigte Zugang von Frauen in Führungsfunktionen in privaten und öffentlichen Unternehmen
  •  das rechtliche Empowerment von Frauen durch Gesetze und Institutionen, die die Rechtsstellung der Frau aufwerten. Der Zugang von Frauen zu Gerechtigkeit und zur Justiz wird durch strukturelle Ungleichheiten und gesellschaftliche Stereotype behindert. Diese Benachteiligung ist doppelt, weil weltweit die Justiz männlich ist und gleichzeitig durch die hierarchische und patriarchale Struktur der Rechtssysteme sowie durch die Existenz von Gewohnheitsrecht oder Stammesrecht geprägt ist
  • das soziale Empowerment von Frauen, vor allem die Durchsetzung der sexuellen und reproduktiven Rechte der Frauen, die Senkung der Müttersterblichkeit, die Gewährleistung eines universellen Zugangs zu den gesundheitlichen Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, die intensive Förderung von beruflicher Bildung und Mütterbildung und grundlegenden Sozialschutz (social protection floor).
  •  die Unterstützung von Frauen im ländlichen Raum
  • die Verbesserung von genderbezogenen Daten und Indikatoren sowie die Einführung von entsprechendem Monitoring.

Geschlechtergerechtigkeit und Empowerment von Frauen und Mädchen müssen oberste Priorität bekommen. Die rechtzeitige und die umfassende Beteiligung von Frauen und Nichtregierungsorganisationen muss in der „Post-2015-Entwicklungsagenda“Agenda“ auf nationaler und internationaler Ebene gewährleistet werden, auch hinsichtlich Erarbeitung der Agenda und Implementierung der Agenda.

 

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