Die Richtlinie zum Mutterschaftsurlaub ist mittlerweile 32 Jahre alt und sollte eigentlich, so war zumindest der Plan, selbst Nachwuchs in Form einer gründlichen Überarbeitung bekommen haben. Leider haben die Mitgliedstaaten mit ihrer gleichgeschlechtspolitischen Blockade dies erfolgreich verhindert. Auch die Richtlinie über die Elternzeit stammt aus dem Jahr 1996, wurde zwar im Jahr 2010 angepasst, doch ist der Reformbedarf auch hier unübersehbar.
Galten die Richtlinien in den neunziger Jahren noch als modern, so wurden sie von der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung innerhalb der Europäischen Union längst überholt. Deshalb hatte die Europäische Kommission erst im Sommer 2015 ihren "Fahrplan“ für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben veröffentlicht, in der der familienbedingte Urlaub eine Schlüsselrolle einnehmen sollte. Seither herrscht leider völlige Funkstille.
Dabei hat sich die Europäische Union die Gleichstellung der Geschlechter und damit verbunden die gerechte Verteilung der familiären Pflichten nicht nur auf die Fahne, sondern insbesondere in die Europäischen Verträge geschrieben.
Außerdem ist der wirtschaftliche Vorteil einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen nicht von der Hand zu weisen und im Hinblick auf die Strategie "Europa 2020", die eine Beschäftigungsquote der Frauen von 75% vorsieht, von allergrößter Bedeutung.