Sozialdemokr­atische Bilanz in d. Gleichstellungspolitik

Wenn wir heute unsere Forderungen zur Frauenpolitik und zur Gleichstellung im 21. Jahrhundert formulieren, so versäumen wir nicht, einen Blick zurück auf Meilensteine in der Geschichte und auf herausragende Errungenschaften zu werfen.
  • 1907 fand unter Leitung von Clara Zetkin die erste internationale sozialistische Frauenkonferenz in Stuttgart statt. Wahlrecht für Frauen, der diskriminierungsfreie Zugang zur Bildung und die politische Teilhabe waren die wichtigsten Themen vor 100 Jahren, als Clara Zetkin 58 Delegierte aus 14 Ländern in Stuttgart begrüßte.
  • Am 15. Mai 1908 trat das Vereins- und Versammlungsgesetz in Kraft, das vom Reichstag beschlossen wurde. Es brachte unter anderem den Frauen die Vereinsfreiheit und ermöglichte ihnen die Mitarbeit in politischen Parteien. Der SPD gehörten zu diesem Zeitpunkt bereits circa 11000 weibliche Mitglieder illegal an.
  • 1911 wurde auch in Deutschland der Internationale Frauentag begangen, die Forderung lautete „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“. Diese politische Forderung durchzog sozialdemokratische Politik.
  • Am 12. November 1918 nach dem Ende des 1. Weltkrieges wurde per Erlass der Volksbeauftragten das Frauenwahlrecht beschlossen.
  • Am 19.Januar 1919 durften Frauen erstmals bei der Wahl zur Weimarer Nationalversammlung ihr aktives und passives Wahlrecht wahrnehmen. Die erste Frau, die je vor einem Parlament in Deutschland eine Rede hielt, war die Sozialdemokratin Marie Juchacz.
  • Während der Weimarer Republik folgten erbitterte Debatten über Schwangerschaftsabbruch oder die Bekämpfung der Armut von Müttern und Kindern, um nur einige Themen zu nennen. Gleichzeitig gab es eine Ära in Deutschland, die „goldenen Zwanziger“, die Frauen ungeahnte kulturelle und gesellschaftliche Freiheiten bot. Einige Ziele der Frauenbewegung haben bis heute nicht an Aktualität verloren, z.B. die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen oder die Unteilbarkeit der Menschenrechte. Im Zuge der Weltwirtschaftskrise und des Nationalsozialismus wurden viele Errungenschaften der ersten Welle der Frauenbewegung vernichtet.
  • In den 1920er Jahren wurde die Frauenbeschäftigung verboten, die wenigen erwerbstätigen Frauen wurden an ihren häuslichen Herd gezwungen oder aufgefordert, in Landwirtschaftsbereichen erwerbstätig zu sein.
  • Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurden die Schließungsmechanismen der Wirtschaft gegenüber weiblicher Erwerbsarbeit noch verstärkt. An den Hochschulen und Universitäten wurde ein Numerus Clausus für Studentinnen eingeführt. Demgemäß durften nicht mehr als 10 Prozent der Studierenden eines Faches weiblich sein. Um diese Prozesse ideologisch zu verstärken, entstand das Leitbild der „deutschen Mutter“, die zur nationalen Wiedergeburt beiträgt: möglichst viele Kinder gebärt, im nationalsozialistischen Sinne erzieht und dabei ihrem Mann und ihren Kindern einen familiären Hintergrund sichert. Dieses Leitbild diskriminierte alle anderen, die nicht „rein Deutsch“ waren.
  • Die Knappheit an Arbeitskräften, die ihren Höhepunkt in den Kriegsjahren fand, musste dennoch durch Frauen ausgeglichen werden. Das Ende des Zweiten Weltkrieges und Millionen gefallener und kriegsgefangener Männer erforderten den Einsatz der Frauen sowohl zum Überleben der Familie als auch für den Wiederaufbau des Landes. Es entstand das Bild der Trümmerfrau, deren unentbehrliche Rolle für die Organisation des Überlebens in allen vier Besatzungszonen anerkannt wurde. Diese neue – auch finanzielle – Verantwortlichkeit der Frauen führte zu größerer Eigenständigkeit und wachsendem Selbstbewusstsein. Die Scheidungs- und Krisenhäufigkeit der Ehen nach Kriegsende entfachte eine intensive Diskussion um die Krise der Familien.
  • 1949 wurde im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das erste Mal in der Geschichte die Gleichberechtigung der Geschlechter als Grundrecht festgeschrieben. Im Parlamentarischen Rat, der von bereits existierenden Landtagen beschickt wurde und das Grundgesetz erarbeitete, saßen auch vier Frauen: Dr. Elisabeth Selbert (SPD), Friederike Nadig (SPD), Dr. Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum) die „Mütter des Grundgesetzes“.
  • 1957 folgte in der Bundesrepublik das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts.
  • Erst 1958 trat das Gleichberechtigungsgesetz auch im Ehe- und Familienrecht in Kraft. Jedoch war das Recht der (Ehe-)Frau auf Erwerbstätigkeit von ihrer Vereinbarung mit ihren Pflichten in Ehe und Familie sowie von der Zustimmung ihres Ehemannes abhängig. Die Zuständigkeit der Frau für die Haushaltsführung wurde per Gesetz festgeschrieben – eine Legitimierung der „Hausfrauenehe“.Bei der Suche nach Wegen zur Überwindung weiblicher Benachteiligung ging insbesondere die SPD von der Gestaltungsfähigkeit und Regulierbarkeit sozialer Wirklichkeit mit Hilfe des Rechts aus. Schwerpunkte der sozialliberalen Gleichstellungspolitik waren die Forderung nach und die Förderung von Qualifizierung und Vollbeschäftigung von Frauen. Dementsprechend standen vor allem während der ersten Amtsperiode der sozial-liberalen Regierung folgende Maßnahmen, die sich insbesondere an Frauen richteten, im Zentrum:
  • 1969 die Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes
  • 1971 die Verabschiedung des Ausbildungsförderungsgesetzes (Bafög).
  • Zur Einbeziehung der Frauen und Mütter in den Erwerbsarbeitsprozess gehörte auch die Absicherung der notwendigen Rahmenbedingungen, der gezielte Abbau familiärer Leistungsbehinderungen mit Hilfe von Kleinkinderpädagogik und Ganztagsschulen.
  • Auf europäischer Ebene schreibt der EWG-Vertrag in Artikel 119 bereits 1957 den Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit"fest. Ab dem Jahr 1975 mit dem Internationalen Jahr der Frau beginnt die Europäische Gemeinschaft gesetzgeberisch aktiv zu werden und es entsteht eine Reihe von EU-Rahmengesetzen, die die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel haben.
  • 1984 wird dann der ständige Ausschuss des Europäischen Parlamentes für die Rechte der Frau gegründet und eingesetzt. Die ersten Gleichstellungsbeauftragten und die Einrichtung der ersten Gleichstellungsbüros gehen auf Initiativen im EU-Recht zurück.
  • Parallel zu den Bestrebungen, die Benachteiligung der Frauen im Erwerbsarbeitssystem zu überwinden und Bedingungen für ihre Einbeziehung zu schaffen, wurde eine Familienpolitik entwickelt, die die Veränderung der „traditionellen patriarchalisch orientierten Leitbilder von Ehe und Familie zum Ziel hatte.
  • 1976/1977 erfolgte die Einführung der gleichen Rechte in Ehe und Familie durch die Ehe- und Familienrechtsreform, sowie die Reform des Namensrechts. Damit wurde die Pflicht der Frauen zur Haushaltsführung gestrichen, das Leitbild der „Hausfrauenehe“ formal aufgehoben und die innerfamiliäre Arbeitsteilung zur Privatangelegenheit der Eheleute erklärt.
  • Eine der zentralen Auseinandersetzungen der 1970er Jahre war der Kampf um das Selbstbestimmungsrecht der Frauen beim Schwangerschaftsabbruch
  • 1974 wurde die Einführung der Fristenregelung beschlossen (und 1976 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt).
  • 1979 wurde als wesentlicher erster Schritt die Reform des § 218
  • Strafgesetzbuch beschlossen, die die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs beim Nachweis bestimmter Indikationen aufhob. 1992 folgte eine weitere Reform des § 218, mit der die psycho-soziale Indikation durch eine Fristenregelung mit Beratungspflicht ersetzt wurde. Gleichzeitig wurde der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und ein bedarfsgerechter Ausbau von Ganztagesbetreuung beschlossen. (Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB). Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war, dass der Rechtsanspruch den Entschluss begünstigen sollte, werdendes Leben auszutragen. Gesetzlich verankert wurde der Anspruch im Achten Sozialgesetzbuch - SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), §24 ab 3 Jahre 1996)
  • Am 1. November 1976 wurde in Berlin das erste deutsche Frauenhaus als Modellprojekt der Bundesregierung und des Berliner Senats gegründet.
  • Im neuen Scheidungsgesetz von 1977 wurde das Verschuldensprinzip durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt und der nacheheliche Unterhalt für die Ehepartner streng geregelt. Auf internationaler Ebene verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1979 die „Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women – CEDAW“.
  • Am 9. August 1985 trat die Frauenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Die Vertragsstaaten verpflichteten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene.
  • Ebenso hat die Vierte Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 mit dem Gender-Mainstreaming-Prinzip einen wichtigen Meilenstein in der internationalen Frauenbewegung gesetzt.
  • Einen weiteren gewichtigen Schritt stellt der Münsteraner Parteitag in 1988 mit dem Quotenbeschluss der SPD dar. Ein Frauenanteil in Vorständen und Fraktionen von 40 Prozent und mehr ist in der SPD zwar noch nicht der Normalfall, aber in vielen Fällen erreicht.
  • 1986 wurde das Bundeserziehungsgeldgesetz – über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub, um die Rahmenbedingungen zur Erwerbstätigkeit und Mutterschaft zu verbessern und 1987 das Kindererziehungsleistungsgesetz – der Beginn der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung.
  • Nach der friedlichen Revolution in der DDR und der deutschen Einheit folgten weitere Maßnahmen, wie 1992 die Verlängerung des so genannten Erziehungsurlaubs auf drei Jahre und ihre Verknüpfung mit Kündigungsschutz bzw. dreijähriger Arbeitsplatzgarantie, sowie die Verbesserung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • 1993 wurde die Förderung von Frauen ausdrücklich in den Zielkatalog des Arbeitsförderungsgesetzes aufgenommen.
  • 1994 wurde der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes durch den Zusatz der Frauenförderung als ein Staatsziel, nach dem die Gleichberechtigung tatsächlich durchgesetzt werden soll, ergänzt.
  • Das 1994 verabschiedete zweite Gleichstellungsgesetz zielte auf die Förderung von Frauen und auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Bundesverwaltung. Die Benachteiligung im Arbeitsleben aufgrund des Geschlechts wurde verschärft verboten und das Gesetz gegen sexuelle Belästigung wird verabschiedet.
  • 1996 wird der Rechtsanspruch auf einen halbtägigen Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr Gesetz.
  • 1997 verständigen sich die europäischen Ministerinnen und Minister auf Leitlinien zur Bekämpfung des Frauenhandels. Mit der „DAPHNE“-Initiative stellt die Europäische Union drei Millionen Euro für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche bereit.
  • 1997 erklärt der Europäische Gerichtshof im Fall "Marschall gegen das Land Nordrhein-Westfalen" positive Maßnahmen für Frauen für zulässig.
  • 1998 tritt die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe in Kraft.
  • 1998 Reform des Kindschaftsrechts
  • 1998 Bundestagswahl, SPD-/Bündnis 90 Die Grünen-Koalition
  • 1999 Programm der Bundesregierung „Frau und Beruf“
  • 1999 wird auf Initiative des Europäischen Parlaments zur europaweiten Kampagne gegen Gewalt an Frauen ausgerufen
  • 2000 Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen
  • 2000 Aufnahme des Gender Mainstreaming in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
  • 2001 Die Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes ermöglicht für Väter den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit und schafft damit die Abkehr vom traditionellen Leitbild des Erziehungsgeldgesetzes (Kinderbetreuung an Mütter, Ernährerrolle an Väter). Das Gesetz zur Elternzeit ermöglicht
  • beiden Elternteilen ihre Kinder in den ersten drei Jahren gemeinsam zu erziehen und zu betreuen, und dabei eine Teilzeitarbeit haben zu dürfen.
  • 2001 Vom 1. Januar an können Frauen auch Dienst mit der Waffe
  • leisten.
  • 2001 Drittes Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit für Väter, bessere Möglichkeiten für Frauen, durch Teilzeitbeschäftigung den Kontakt zum Beruf auch während des Erziehungsurlaubs aufrecht zu erhalten. Abkehr vom Leitbild des geltenden Erziehungsgeldgesetzes, das immer noch von der traditionellen Aufgabenteilung zwischen den Geschlechtern mit Zuweisung der Kinderbetreuung an Mütter und der Ernährerrolle an Väter ausgeht und auch fördert.
  • 2001 Gesetz zur Elternzeit: Väter und Mütter können ihre Kinder in den ersten drei Jahren gemeinsam erziehen und betreuen. In dieser Zeit haben sie einen Anspruch auf Teilzeitarbeit von bis zu 30 Wochenstunden in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
  • 2001 Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz)
  • 2001 Freiwillige Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft, da ein Gleichstellungsgesetz nicht durchsetzbar war“
  • 2001 Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • (Lebenspartnerschaftsgesetz)
  • 2001 Erster „Girls’ Day“(Mädchen-Zukunftstag) in Deutschland
  • 2002 Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz)tritt in Kraft
  • 2002 Neufassung des Mutterschutzgesetzes - Das Gesetz verbessert die Mutterschutzfrist bei einer vorzeitigen Entbindung. Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für schwangere Frauen und Mütter zählen bei der Berechnung des Jahresurlaubs wie Beschäftigungszeiten.
  • 2002 Das Gewaltschutzgesetz tritt in Kraft. Täter können von der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden, Gewaltschutzanordnungen die Kontakt- und Annäherungsverbote können ausgesprochen werden
  • 2002 Verabschiedung der Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union,die bis 2004 umgesetzt sein müssen und die sich auf Artikel 13 EG-Vertrag stützen: Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.
  • 2003 Gründung des Genderkompetenzzentrums
  • 2004 Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
  • 2005 Gender-Datenreport. 1. Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland erschienen
  • 2006 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU tritt in Kraft
  • 2006 Unisex-Tarife bei der so genannten Riester-Rente sind vorgeschrieben
  • 2007, Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (Stalking) tritt in Kraft
  • 2007 Das einkommensabhängige Elterngeld löst das bisherige Erziehungsgeld ab
  • 2007 wird PROGRESS, das Programm der EU für Beschäftigung und soziale Solidarität flankierend zum Europäischen Sozialfonds (ESF) eingesetzt; das von 2007 bis 2013 läuft. Es ersetzt die vier Aktionsprogramme der Europäischen Union, die bis 2006 die Sozialpolitische Agenda unterstützten und die Bereiche Bekämpfung von Diskriminierungen, Gleichstellung von Frauen und Männern, Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie Anreizmaßnahmen für mehr Beschäftigung abdeckten.
  • 2008 Ratifizierung des Lissabonner Vertrages der in den Zielen und Aktivitäten Gender Mainstreaming vorschreibt

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