Elternzeit - nach wie vor Frauensache

Veröffentlicht am 13.05.2016 in Familie

Das Europäische Parlament fordert die Überarbeitung der Richtlinie zur Elternzeit als Instrument zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf - auch und gerade für Väter Vereint in Vielfalt. Dies gilt in der EU auch in Bezug auf die genaue Ausgestaltung der Regelungen zur Elternzeit. Dauer, Bezahlung und Anwendungsbereich der Zeit, die sich an den Mutterschutz anschließt, variieren trotz der Mindestanforderungen, die durch eine europäische Richtlinie 2010 festgelegt wurden, teilweise deutlich. 

Eines scheinen aber nach wie vor alle Mitgliedstaaten gemein zu haben: die geringe Anzahl der Väter, die sich durch eine berufliche Auszeit aktiv in die Betreuung ihre kleinen Kinder einbringt. Im EU-Durchschnitt nahmen in den letzten Jahren nur zehn Prozent aller Väter mindestens einen Tag Elternzeit. Frauen hingegen übernahmen grenzüberschreitend den Hauptteil der eigentlich gemeinsam verfügbaren Elternzeit, nämlich im EU-Durchschnitt 97% dieser.

Hintergrund

Die oben genannte europäische Richtlinie hat das Ziel die Bemühungen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sowie der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz grenzüberschreitend zu unterstützen. Ihr zu Grunde lag eine durch die europäischen Sozialpartner verfasste Rahmenvereinbarung, die vor allem drei Punkte in den Fokus nahm: eine Mindestdauer der Elternzeit von vier Monaten, rechtlichen Schutz vor Entlassung vor, während und nach dieser Zeit sowie das Recht auf Arbeitszeitveränderung nach der Rückkehr aus der Elternzeit. Ihr Hauptanliegen war damit eine aktive Vaterrolle zu stärken sowie die bessere Vereinbarung von Familie und Beruf zu erreichen. Die gerechtere Aufteilung von bezahlter und vor allem unbezahlter Arbeit wie zum Beispiel der Haus-, Pflege- und Betreuungsarbeit wird dabei als Instrument zur Gleichstellung betrachtet. Nur wenn diese Aufgaben gleichmäßig verteilt sind, wird auch die damit zusammenhängende Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und am Arbeitsplatz reduziert. Gerade die Rückkehr nach der Geburt eines Kindes wird Frauen auch heute noch schwer gemacht. Anstatt auf flexible Lösungen zu setzen werden Teilzeit oder Heimarbeit in vielen Unternehmen mit Desinteresse an der Arbeit gleichgesetzt. Gerade Arbeitnehmerinnen, die dieses nach ihrer Rückkehr fordern, werden dementsprechend behandelt und finden sich schnell in einer beruflichen Sackgasse wieder. Damit werden nicht nur Karrieren zerstört, sondern in den schlimmsten Fällen auch das Armutsrisiko der Frauen erhöht. 

Überprüfung gefordert
 
Das Europäische Parlament hat daher in seinem Bericht zur Umsetzung der Richtlinie deutlich gemacht, dass in den Mitgliedstaaten weiterhin Handlungsbedarf besteht. Die gewünschten Ziele konnten auch mit Hilfe der oben genannten Instrumente nicht erreicht werden. Das Parlament fordert daher von der Kommission proaktive politische Maßnahmen im Rahmen einer überarbeiteten Richtlinie. Der wichtigste Punkt bleibt in den Augen der EU-Abgeordneten dabei die Ermutigung für Väter in Elternzeit zu gehen. Dies solle sowohl durch die Verlängerung der Mindestdauer auf sechs Monate, bei der ein Teil nicht auf den anderen Elternteil übertragbar sein sollte, sowie durch eine separate Richtlinie zur Vaterschaftszeit von mindestens zwei Wochen direkt nach der Geburt in Anlehnung an den Mutterschutz erreicht werden. Eine Schlüsselrolle spielt hier vor allem eine angemessene Entlohnung in beiden Fällen. Denn nur dort, wo finanzielle Sicherheit besteht, könnten sich die Eltern frei für die Zeit mit ihren Kindern entscheiden. Dies zu erreichen muss daher nun das Hauptaugenmerk der EU-Kommission sein.
 von Maria Noichl
 

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