SPD legt Eckpunkte für Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes vor - Nominierungsverfahren sind Grund für geringen Frauenanteil
Die SPD-Landtagsfraktion kämpft für eine bessere Repräsentation von Frauen im Bayerischen Landtag und hat heute (5. Dezember) Eckpunkte für eine Novelle des Bayerischen Landeswahlgesetzes vorgelegt. „Die paritätische Wählbarkeit von Frauen ist für uns die Voraussetzung für die gerechte Vertretung und Durchsetzung der politischen Belange und Interessen aller Bürgerinnen und Bürger. Mit dem Entwurf für ein reformiertes Landeswahlgesetz wollen wir für Frauen Parité im Landesparlament erreichen. Ohne gleichberechtigte Parlamente gibt es keine gleichberechtigte Gesetzgebung – und keine gleichberechtigte Gesellschaft", erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Simone Strohmayr bei der Pressekonferenz im Bayerischen Landtag. Derzeit liegt der Frauenanteil im Bayerischen Landtag bei 28,3 Prozent. Frauen stellen aber 51 Prozent der Wahlberechtigten.