erweiterte Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt

Veröffentlicht am 03.02.2025 in Familie

Am 30. Januar hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ein. Ab dem 1. Juni soll auch der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz ausgeweitet werden.

Diesen Meilenstein haben wir vor allem unserer Genossin @natascha_sagorski zu verdanken!
Mit ihrer Petition stößt Natascha vor drei Jahren das Thema #GestaffelterMutterschutz an und ihr unermüdlicher Einsatz für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, hat sich gelohnt. 
Mit dem gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche haben betroffene Frauen endlich einen gesetzlichen Anspruch auf Regenerationszeit.
Denn keine Frau sollte am Tag nach einer Fehlgeburt wieder arbeiten müssen.

Der Gestzentwurf wurde letzendlich von der Opposition eingebracht

Frauen selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen

Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es abhängig beschäftigten Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht. Zudem wird die Länge der Mutterschutzfristen bei einer Totgeburt (ab der 24. Schwangerschaftswoche) klargestellt. Die Schutzfrist beträgt einheitlich 14 Wochen. Entsprechende Regelungsänderungen werden für Selbständige, die eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen, und Bundesbeamtinnen und Soldatinnen geschaffen.

In einem weiteren Schritt sollen auch Selbständige, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, einbezogen werden.

 

Kommentare

Zu Artikeln, die älter als 90 Tage sind, können keine Kommentare hinzugefügt werden.

TestUser

iISy Nbed SWDOipIm

Autor: John, Datum: 12.03.2025, 15:52 Uhr