Am 30. Januar hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ein. Ab dem 1. Juni soll auch der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz ausgeweitet werden.
Diesen Meilenstein haben wir vor allem unserer Genossin @natascha_sagorski zu verdanken!
Mit ihrer Petition stößt Natascha vor drei Jahren das Thema #GestaffelterMutterschutz an und ihr unermüdlicher Einsatz für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, hat sich gelohnt.
Mit dem gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche haben betroffene Frauen endlich einen gesetzlichen Anspruch auf Regenerationszeit.
Denn keine Frau sollte am Tag nach einer Fehlgeburt wieder arbeiten müssen.
Der Gestzentwurf wurde letzendlich von der Opposition eingebracht


