Stellungnahme der AsF zum internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen

Veröffentlicht am 14.11.2014 in Arbeitsgemeinschaften

Am 25. November 1960 wurden die Schwestern Mirabal durch den Diktator der Dominikanischen Republik Trujillo grausam ermordet. In der Folge fassten lateinamerikanische Feministinnen den Plan, den 25.November zum Widerstandstag gegen Versklavung und sexualisierte Gewalt an Frauen auszurufen. Ihr kontinuierliches Engagement fand bei den Vereinten Nationen Gehör und so wurde dieser Tag im Jahr 1999 zum internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen deklariert.

Laut UNO wird weltweit jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben geschlagen, vergewaltigt, oder misshandelt und auch in Deutschland erfahren Mädchen und Frauen leider immer noch täglich sexualisierte Gewalt.
 

So werden auch bei uns Mädchen und junge Frauen in ungewollte Ehen gezwungen, erlebt jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt durch einen Beziehungspartner und allein in Bayern fliehen jedes Jahr mehr als 2000 Frauen mit ihren Kindern in eines der Frauenhäuser. Hinzu kommt, dass zahlreiche Fälle von Vergewaltigungen nach dem momentan geltenden Strafrecht nicht strafbar sind.

Der Grund dafür liegt in einer gravierenden Lücke des Sexualstrafrechts, konkret des Paragrafen 177 StGB. Danach liegt derzeit nur dann eine Vergewaltigung vor, wenn der Täter entweder physische Gewalt anwendet, oder mit Gefahr für Leib und Leben droht oder sich die Frau in einer schutzlosen Lage befindet.

„Das ist nicht länger hinnehmbar. Es muss ein für alle Mal klargestellt werden: Nein heißt nein! Und wer sich darüber hinweg setzt, der begeht eine Straftat", so Landesvorsitzenden Micky Wenngatz . "Daher begrüße ich es außerordentlich, dass Bundesjustizminister Heiko Maas den §177 STGB endlich reformieren will. Die letzte AsF Bundeskonferenz hat hierzu eindeutige Beschlüsse gefasst, die jetzt aufgegriffen werden sollten".

Aber auch an anderen Stellen sieht Wenngatz noch Reformbedarf.

„Noch immer werden von Gerichten Frauen nach Trennung von gewalttätigen Partnern in Mediationen oder sog. Streitbeilegungsverfahren gedrängt. Und noch immer wird oftmals viel zu schnell gewaltbereiten Männern nach der Trennung weitreichend Umgang mit ihren Kindern gewährt anstatt Gefärdungsanalysen und Gefahrenmanagement nach standardisierten Kriterien vorzuschalten.

Ein erster Schritt wäre die Ratifizierung der sogenannten Istanbuler Konvention. Damit würde sich Deutschland international verpflichten Frauen vor allen Formen der Gewalt zu schützen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten und einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten. Dabei eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der Rechte der Frauen, zu fördern und einen umfassenden Rahmen zu schaffen für Schutz und Unterstützung der Opfer von Gewalt und häuslicher Gewalt.“



 

 

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