Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) ist die Frauenorganisation der SPD. Sie ist eine von neun Arbeitsgemeinschaften in der SPD, die im organisatorischen Aufbau und im Rahmen der politischen Willensbildung der Partei eine besondere Bedeutung haben. Als Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Frauen "AsF" setzen wir uns für die gleichberechtige Teilhabe aller Frauen am gesellschaftlichen Leben ein. Unser Ziel ist eine geschlechtergerechte, demokratische und sozial gerechte Gesellschaft. Die Frauen, die in der AsF mitarbeiten, spiegeln die weibliche
Bevölkerung in der Bundesrepublik wider: Es sind junge und alte Frauen, Berufstätige und Familienfrauen, Arbeiterinnen und Lehrerinnen, Schülerinnen und Studentinnen, also Frauen aus verschiedenen Generationen und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen und demzufolge auch unterschiedlichen Auffassungen, die sich in der AsF zusammenfinden. In einem sind sie sich einig: Im Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen, und dafür setzen sie sich alle ein. Übrigens: der AsF gehören automatisch alle weiblichen Mitglieder der SPD an. Die Mitgliedschaft in der SPD ist aber nicht Voraussetzung für die Mitarbeit in der AsF. Mitmachen kann jede, egal ob sie der SPD angehört oder nicht.

01.03.2026 in Arbeitsgemeinschaften
Frauen verdienen im Schnitt weiterhin 16 Prozent weniger als Männer. Zum Equal Pay Day verlangen die SPD FRAUEN ein wirksames Entgelttransparenzgesetz und strukturelle Reformen für echte Lohngerechtigkeit.
„Von wegen, gleicher Lohn für gleiche Arbeit - Nach den im November 2025 veröffentlichten Zahlen des Weltwirtschaftsforums bleibt die Lohnlücke im Vergleich zum Vorjahr wie festgetackert bei 16 Prozent. Dieser Einkommensunterschied ist ungerecht und raubt Frauen Lebenschancen“, sagt Anke Schneider, eine der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der SPD FRAUEN.
03.02.2025 in Familie
Am 30. Januar hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ein. Ab dem 1. Juni soll auch der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz ausgeweitet werden.
Diesen Meilenstein haben wir vor allem unserer Genossin @natascha_sagorski zu verdanken!
Mit ihrer Petition stößt Natascha vor drei Jahren das Thema #GestaffelterMutterschutz an und ihr unermüdlicher Einsatz für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, hat sich gelohnt.
Mit dem gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche haben betroffene Frauen endlich einen gesetzlichen Anspruch auf Regenerationszeit.
Denn keine Frau sollte am Tag nach einer Fehlgeburt wieder arbeiten müssen.
Der Gestzentwurf wurde letzendlich von der Opposition eingebracht
08.03.2026, 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kommunalwahl
überall
08.03.2026, 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Internationaler Frauentag "Glück"
Burkardushaus
09.03.2026, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Frauenstreik
Marktplatz Würzburg
Der Aktionstag wird bundesweit vom Töchterkollektiv koordiniert und findet in vielen Städten gleichzeitig stat …
18.03.2026, 18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Feminism and Bookmarks: "Gegen Frauenhass"
online
Frauenhass ist kein Randphänomen, sondern fest in unserer Gesellschaft verankert. Er ist so weit verbreitet und a …

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