Schon seit geraumer Zeit beschäftigt sich die SPD, besonders aber die AsF mit dem Thema Ehegattensplitting.
Nun hatte sich der bayerische Landesvorsitzende Florian Pronold zur Klausurtagung der Bezirks-AsF begeben um mit den Frauen über dieses Thema zu diskutieren.
Historisch gesehen war das Ehegattensplitting eine Besteuerungsmöglichkeit, die die konservative Einverdienst-Ehe begünstigte. Seit der Einführung 1958 hat sich die Gesellschaft jedoch stark verändert. Besonders Alleinerziehende und unverheiratete Eltern beklagen oft eine Benachteiligung. Dazu kommt die klassische Lohnsteuerklassenaufteilung zwischen Ehegatten in III/V, bei denen Frauen den Eindruck gewinnen müssen ihre Arbeit wäre nichts wert, obwohl ein Ausgleich am Jahresende durch den Lohn- bzw Einkommensteuerausgleich erfolgt. Die überproportional starke Besteuerung verheirateter Frauen wirkt sich außerdem nicht nur nachteilig auf deren monatlichen Nettolohn, sondern auch auf daran anknüpfende Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld aus.
Es wird also Zeit zur Verbesserung. Vorschläge wie Familiensplitting (wie in Frankreich),Individualbesteuerung , Realsplittingverfahren werden dikutiert. Doch eine einfache Lösung wird es nicht geben. Verfassungsrechtliche Bedenken, gerechte Behandlung aller möglichen Familienkonstellationen erschweren eine Reform.
Das von der schwarz-roten Bundesregierung eingeführte Anteilsverfahren (2010) sollte erst einmal die gröbste Ungerechtigkeit beseitigen. Gemeinsam veranlagte Eheleute sollen beantragen können, die Lohnsteuer für ihr gesamtes Arbeitseinkommen im Verhältnis ihrer jeweiligen Bruttolöhne aufzuteilen. Damit kämen auch die Freibeträge - zum Beispiel für Kinder - beiden Ehepartnern anteilig zugute und die Lohnersatzleistungen, die sich am Nettolohn orientieren wären höher.
Eine dauerhafte Lösung ist das jedoch nicht. Der Deutsche Juristinnenbund schlägt deshalb vor das Ehegattensplitting zugunsten einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag abzuschaffen.
Genauere Informationen zum Thema gibt es hier:
Gutachten, gefördert durch die Hans-Böckler-Stiftung