Jetzt sind Frauen dran!

Veröffentlicht am 22.08.2009 in Arbeitsgemeinschaften

Gleichstellung braucht gesetzliche Regelungen
Gleiche Chancen von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen – das ist das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion. Dazu setzen wir auf eine aktive staatliche Gleichstellungspolitik. Doch mit unserem Koalitionspartner CDU/CSU war hier kein Staat zu machen.


Quelle: www.frauenlohnspiegel.de (Hans-Böckler-Stiftung)

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – ein Kind der SPD
Trotzdem konnten wir – gegen den Widerstand der Union - mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einen großen Erfolg erzielen. Damit haben wir die rechtliche Grundlage für eine Antidiskriminierungskultur in Deutschland geschaffen. Wesentlicher Baustein ist die Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle (ADS) als zentrale Anlaufstelle für alle Betroffenen.
Erste Fortschritte können wir verbuchen. Hamburger Arbeiterinnen haben mit dem AGG vor Gericht Lohngleichheit erstritten. Dennoch bleiben viele Möglichkeiten ungenutzt. Verantwortlich sind die Konservativen, die das Gesetz als bürokratisch und wirtschaftsfeindlich ablehnen. Auch Ministerin von der Leyen hat es weder mit erstritten noch nutzt sie es offensiv. So gilt die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, von der Ministerin berufen, als Fehlbesetzung. Sie versteht sich mehr als Anwältin der Wirtschaft denn als Interessenvertreterin der Diskriminierten.
Unsere Vorstellungen von einer wirkungsvollen Antidiskriminierungspolitik sehen anders aus. Wir wollen die Rechte der Betroffenen ausweiten, damit sie bspw. leichter gegen Lohndiskriminierung klagen können. Außerdem wollen wir künftig bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur Betriebe zum Zuge kommen lassen, die Frauen und Männer in der Entlohnung gleich behandeln.

Gesetzliche Regelungen – Motor für Chancengleichheit im Erwerbsleben

Die Probleme sind sichtbar: Frauen verdienen ganze 23 Prozent weniger als Männer, stellen die Mehrheit im Niedriglohnsektor und sind selten in Führungspositionen. Das zeigt: Die freiwillige Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern hat in den acht Jahren ihres Bestehens keinen Fortschritt gebracht. Trotzdem haben sich CDU/CSU verbindlichen und damit wirkungsvollen Regelungen verweigert. Überflüssig und wirtschaftsfeindlich – so ihr Votum. Unverdrossen setzen sie weiter auf Freiwilligkeit und damit auf Stillstand. Für uns aber ist klar: Nur mit verbindlichen und gesetzlichen Regelungen kommen wir voran:
- Wir wollen eine gesetzliche Quote von 40 Prozent für die Besetzung von Aufsichtsräten. Die dortige Männerdominanz ist ein Grund für die bestehenden Benachteiligungen von Frauen bei Bezahlung und Führungspositionen. Norwegen hat mit der Quote bereits hervorragende Erfahrungen gemacht.
- Der Abteilungsleiter darf nicht mehr verdienen als die Abteilungsleiterin. Deshalb wollen wir eine Stelle einrichten, die Lohnmessungen bei Unternehmen durchsetzen kann. Außerdem wollen wir einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, von dem mehrheitlich Frauen profitieren werden. Beides wird dazu beitragen, dass mehr Lohngerechtigkeit herrscht.
- Wir streben gesetzliche Regelungen für die Privatwirtschaft an. Dann kommen Frauen auch oben an und haben gleiche Teilhabechancen an Aufstieg und Führungspositionen.

Frauen verdienen mehr als die Unverbindlichkeit à la CDU/CSU. Und das geht nur mit einer aktiven und starken staatlichen Gleichstellungspolitik. Die SPD-Bundestagsfraktion gibt hier mit ihren Konzepten und Ideen den Kurs vor!

Quelle: Fraktion Intern 6/2009

 

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