Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) ist die Frauenorganisation der SPD. Sie ist eine von neun Arbeitsgemeinschaften in der SPD, die im organisatorischen Aufbau und im Rahmen der politischen Willensbildung der Partei eine besondere Bedeutung haben. Als Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Frauen "AsF" setzen wir uns für die gleichberechtige Teilhabe aller Frauen am gesellschaftlichen Leben ein. Unser Ziel ist eine geschlechtergerechte, demokratische und sozial gerechte Gesellschaft. Die Frauen, die in der AsF mitarbeiten, spiegeln die weibliche
Bevölkerung in der Bundesrepublik wider: Es sind junge und alte Frauen, Berufstätige und Familienfrauen, Arbeiterinnen und Lehrerinnen, Schülerinnen und Studentinnen, also Frauen aus verschiedenen Generationen und mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen und demzufolge auch unterschiedlichen Auffassungen, die sich in der AsF zusammenfinden. In einem sind sie sich einig: Im Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen, und dafür setzen sie sich alle ein. Übrigens: der AsF gehören automatisch alle weiblichen Mitglieder der SPD an. Die Mitgliedschaft in der SPD ist aber nicht Voraussetzung für die Mitarbeit in der AsF. Mitmachen kann jede, egal ob sie der SPD angehört oder nicht.

03.02.2025 in Familie
Am 30. Januar hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ein. Ab dem 1. Juni soll auch der mutterschutzrechtliche Gesundheitsschutz ausgeweitet werden.
Diesen Meilenstein haben wir vor allem unserer Genossin @natascha_sagorski zu verdanken!
Mit ihrer Petition stößt Natascha vor drei Jahren das Thema #GestaffelterMutterschutz an und ihr unermüdlicher Einsatz für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, hat sich gelohnt.
Mit dem gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche haben betroffene Frauen endlich einen gesetzlichen Anspruch auf Regenerationszeit.
Denn keine Frau sollte am Tag nach einer Fehlgeburt wieder arbeiten müssen.
Der Gestzentwurf wurde letzendlich von der Opposition eingebracht
09.12.2025, 19:30 Uhr
Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen
N.N.
Impulsreferat mit Diskussion
09.12.2025, 19:30 Uhr - 21:00 Uhr
Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen
N.N.

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