Resolution: Geflüchtete Menschen in Lagern an den Außengrenzen Europas

Veröffentlicht am 18.07.2021 in Allgemein

Bei der AsF Bundeskonferenz wurde einstimmig diese Resolution beschlossen: Geflüchtete Menschen in Lagern an den Außengrenzen Europas

Erinnern wir uns: Im September 2020 gingen nach dem verheerenden Brand im Flüchtlingslager Moria tagelang Bilder und Berichte über die Situation der  geflüchteten Menschen über den Ticker. Nachdem sich die Bundesregierung nach einigem Hin und Her die Aufnahme von rund 1500 Menschen und unbegleiteten Kindern entschieden hatte, wandte sich die Öffentlichkeit doch sehr schnell wieder anderen Themen zu.

Heute, im Juni 2021, haben sich die Lebensbedingungen in den immer noch total
 überfüllten Lagern an den Außengrenzen Europas kaum geändert, und wir wissen, dass
 Moria kein Einzelfall war und ist. Nach wie vor weisen Menschenrechtsorganisationen,
 immer wieder auf die unzumutbaren Zustände in den Lagern hin.
 „Der Brand in Moria ist Ergebnis des Versagens der menschenrechtswidrigen
 europäischen und deutschen Politik in den letzten Jahren“, erklärte die
 Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in RLP im September 2020.
 Die ASF-Bundeskonferenz fordert den SPD-Parteivorstand auf, sich für die  Auflösung
 der Lager an den Außengrenzen Europas einzusetzen.    
 Denn in fast allen Lagern werden die Menschen dort nach wie vor regelrecht
 eingepfercht, es gibt keine ausreichende Wasser– und Lebensmittelversorgung, und es
 gibt so gut wie keine medizinische Versorgung. Dass die Zustände dort nicht zuletzt
 durch politische Entscheidungen herbeigeführt wurden, dass Deutschland und Europa
 diese Zustände mit verantworten, ist ein Skandal.
 Dabei dürfte den politisch Handelnden in unserem Land bekannt sein, dass Frauen und
 Mädchen täglich sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind und Gewalt erleben müssen.
 Daran hat sich bisher nur wenig geändert, diese bestätigen auch Hilfsorganisationen.
  
 Viele Frauen und Mädchen, die bereits in ihren Herkunftsländern Krieg, Terror und
 Verfolgung und geschlechtsspezifische Gewalt erlebt haben, haben auf ihrer Flucht
 häufig Vergewaltigungen und anderen Formen sexualisierter Ausbeutung und Gewalt
 erleben müssen. Und sehen sich in den Lagern an den europäischen Außengrenzen
 unzumutbaren Lebensbedingungen und erneut massiven sexuellen Übergriffen ausgesetzt.
 Die ASF-Bundeskonferenz fordert die Politik auf, endlich tätig zu werden, um
 geflüchtete Frauen und Mädchen vor Gewalt und Übergriffen schützen.
 Deutschland hat bereits im Mai 2011 dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung
 und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten
 Istanbul-Konvention, zugestimmt. Das entsprechende Gesetz wurde am 17. Juli 2017 im
 Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
 Damit hat sich Deutschland zur Einhaltung des Abkommens verpflichtet. Über den
 Artikel 4,  Absatz 3 der Istanbul - Konvention sind die Staaten weiterhin
 verpflichtet, die Rechte aus der Konvention zu gewährleisten, unabhängig von der
 Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, der sozialen Herkunft, dem Alter,
 und des Migrations- oder Flüchtlingsstatus.
 Danach verstößt die Einrichtung solcher Lager in Europa gegen die Istanbul-Konvention
 und sind folgerichtig aufzulösen. Die ASF-Bundeskonferenz fordert die unbedingte
 Einhaltung und Umsetzung der Istanbul-Konvention.
 Des Weiteren fordert die ASF-Bundeskonferenz die SPD-Bundestagsfraktion auf, auf die
 Bundesregierung dahingehend einzuwirken, dass gemeinsam mit den Regierungen Europas
 die unzumutbaren Zustände in den Flüchtlingslagern beendet werden.

 

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