Bei der AsF Bundeskonferenz wurde einstimmig diese Resolution beschlossen: Geflüchtete Menschen in Lagern an den Außengrenzen Europas
Erinnern wir uns: Im September 2020 gingen nach dem verheerenden Brand im Flüchtlingslager Moria tagelang Bilder und Berichte über die Situation der geflüchteten Menschen über den Ticker. Nachdem sich die Bundesregierung nach einigem Hin und Her die Aufnahme von rund 1500 Menschen und unbegleiteten Kindern entschieden hatte, wandte sich die Öffentlichkeit doch sehr schnell wieder anderen Themen zu.
Heute, im Juni 2021, haben sich die Lebensbedingungen in den immer noch total
überfüllten Lagern an den Außengrenzen Europas kaum geändert, und wir wissen, dass
Moria kein Einzelfall war und ist. Nach wie vor weisen Menschenrechtsorganisationen,
immer wieder auf die unzumutbaren Zustände in den Lagern hin.
„Der Brand in Moria ist Ergebnis des Versagens der menschenrechtswidrigen
europäischen und deutschen Politik in den letzten Jahren“, erklärte die
Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in RLP im September 2020.
Die ASF-Bundeskonferenz fordert den SPD-Parteivorstand auf, sich für die Auflösung
der Lager an den Außengrenzen Europas einzusetzen.
Denn in fast allen Lagern werden die Menschen dort nach wie vor regelrecht
eingepfercht, es gibt keine ausreichende Wasser– und Lebensmittelversorgung, und es
gibt so gut wie keine medizinische Versorgung. Dass die Zustände dort nicht zuletzt
durch politische Entscheidungen herbeigeführt wurden, dass Deutschland und Europa
diese Zustände mit verantworten, ist ein Skandal.
Dabei dürfte den politisch Handelnden in unserem Land bekannt sein, dass Frauen und
Mädchen täglich sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind und Gewalt erleben müssen.
Daran hat sich bisher nur wenig geändert, diese bestätigen auch Hilfsorganisationen.
Viele Frauen und Mädchen, die bereits in ihren Herkunftsländern Krieg, Terror und
Verfolgung und geschlechtsspezifische Gewalt erlebt haben, haben auf ihrer Flucht
häufig Vergewaltigungen und anderen Formen sexualisierter Ausbeutung und Gewalt
erleben müssen. Und sehen sich in den Lagern an den europäischen Außengrenzen
unzumutbaren Lebensbedingungen und erneut massiven sexuellen Übergriffen ausgesetzt.
Die ASF-Bundeskonferenz fordert die Politik auf, endlich tätig zu werden, um
geflüchtete Frauen und Mädchen vor Gewalt und Übergriffen schützen.
Deutschland hat bereits im Mai 2011 dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten
Istanbul-Konvention, zugestimmt. Das entsprechende Gesetz wurde am 17. Juli 2017 im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Damit hat sich Deutschland zur Einhaltung des Abkommens verpflichtet. Über den
Artikel 4, Absatz 3 der Istanbul - Konvention sind die Staaten weiterhin
verpflichtet, die Rechte aus der Konvention zu gewährleisten, unabhängig von der
Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, der sozialen Herkunft, dem Alter,
und des Migrations- oder Flüchtlingsstatus.
Danach verstößt die Einrichtung solcher Lager in Europa gegen die Istanbul-Konvention
und sind folgerichtig aufzulösen. Die ASF-Bundeskonferenz fordert die unbedingte
Einhaltung und Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Des Weiteren fordert die ASF-Bundeskonferenz die SPD-Bundestagsfraktion auf, auf die
Bundesregierung dahingehend einzuwirken, dass gemeinsam mit den Regierungen Europas
die unzumutbaren Zustände in den Flüchtlingslagern beendet werden.