Resolution zur Gleichstellung

Veröffentlicht am 18.07.2021 in Allgemein

 Gleichstellung ist schon längst erreicht? Frauen können heutzutage alles werden, wenn
 sie es nur wollen? 

 Wer einmal erkannt hat, wie tief verwurzelt tradierte Rollenbilder in unserer
 Gesellschaft sind, der ist sich ihrer Wirkkraft bewusst. Es sind diese Rollenbilder,
 die Frauen auch heute noch – subtil und subversiv – in bestimmte Richtungen lenken
 und ihnen das Verständnis regelrecht einpflanzen, was von ihnen in dieser
 Gesellschaft erwartet wird, was zu ihren vermeintlich „natürlichen“ Aufgaben gehört,
 was ihre Pflichten sind. Kurz: Was ihre Rolle eben ist.  

 Es beginnt bei der häuslichen Arbeit, geht weiter im Bereich der Kinderbetreuung und
 Erziehung, der Fürsorge für pflegebedürftige Angehörige und umfasst somit im Grunde
 alle Bereiche, für die es jemanden braucht, der sich ohne Bezahlung darum kümmert. Es
 sind weitestgehend die Frauen, die hierfür ihre bezahlten Arbeitszeiten reduzieren,
 jahrelang aus ihrem Beruf ausscheiden, sich zwischen der unbezahlten Arbeit zu Hause
 und dem Beruf aufreiben. Frauen leiden häufiger als Männer an Angststörungen, an
 Depressionen, somatoformen Störungen oder Burn-out-Syndrom – also an psychischen
 Erkrankungen, die unter anderem auf besonders hohe Belastungen im Alltag
 zurückzuführen sind. Durch jahrelange Teilzeitarbeit oder Elternzeit bedingte Pausen
 im Berufsleben erreichen Frauen im Durchschnitt eine deutlich niedrigere Rente als
 Männer. Während sie also bereits im Berufsleben auf Einkommen verzichtet haben, um
 die Familienfürsorgearbeit zu übernehmen, zieht sich dies im Alter fort. 
 Um die familiäre Fürsorgearbeit unter Paaren gleichberechtigter zu verteilen, muss
 die Politik Anreize schaffen. 
 Hierfür fordern wir: Eine Familienarbeitszeit, also ein Recht auf Teilzeit beider
 Elternteile, in Kombination mit einem Familiengeld, das ausbezahlt wird, wenn beide
 Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren. 
 Doch auch jenseits der Frage um Arbeitszeitreduzierung werden Frauen auf dem
 Arbeitsmarkt immer noch systematisch diskriminiert. 2019 lag in Deutschland der
 durchschnittliche Bruttostundenlohn der Frauen mit 17,72 Euro 20 Prozent unter dem
 von Männern mit 22,61 Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt). Damit hat Deutschland
 eine der höchsten Gender Pay Gaps der EU. 2018 hatte der Unterschied 21 Prozent
 betragen, und 2014 waren es 22 Prozent. Der Europäische Gewerkschaftsbund hat in
 einer Studie herausgestellt, dass sich die Lohnlücke in den vergangenen acht Jahren
 im EU-Durchschnitt lediglich um einen Prozentpunkt geschlossen habe. In Frankreich
 waren es sogar nur 0,1 Prozent. Ohne verstärkte politische Anstrengungen zur
 Überwindung des Gender Pay Gaps wird es somit noch mehr als 80 Jahre dauern, bis
 Frauen und Männer EU-weit gleiche Löhne erhalten. Der Gender Pay Gap lässt sich auf
 mehrere Faktoren zurückführen: darauf, dass Frauen durchschnittlich deutlich häufiger
 in Teilzeit arbeiten, darauf, dass frauendominierte Berufe meist schlechter bezahlt
 sind als männerdominierte Berufe und schließlich auch darauf, dass Frauen trotz
 gleicher oder gleichwertiger Arbeit und gleichem Umfang weniger verdienen als
 Männer. 
 Wir fordern: Eine bessere Bezahlung in sog. systemrelevanten Berufen wie etwa in der
 Pflege, im Bereich Kindertagesstätten, im Einzelhandel. 
 Neben Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt trifft Frauen strukturelle Diskriminierung
 auch in anderen Bereichen. Das Thema Schwangerschaftsabbruch ist eines, von dem
 unmittelbar nur Frauen betroffen sein können. Betroffene Frauen sind mit Blick auf
 den zeitlichen Druck, der von Gesetzeswegen vorgegeben ist, in einer äußerst
 schwierigen Situation. Für uns ist klar: Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein
 Verhütungsmittel, sondern ein medizinischer Eingriff mit gesundheitlichen Risiken.
 Kein Verhütungsmittel wirkt absolut sicher – das Risiko für eine Schwangerschaft ist
 im Falle von Geschlechtsverkehr immer gegeben. Frauen, die ungewollt schwanger werden
 und sich für einen Abbruch entscheiden, müssen in einem medizinisch fortschrittlichen
 Land wie Deutschland eine bessere Versorgung erhalten. Das Thema
 Schwangerschaftsabbruch muss ferner enttabuisiert und die Informationen hierzu
 verbessert werden. Der in der GroKo erzielte Kompromiss zur Reform des § 219a StGB
 verbessert die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und
 ungewollt Schwangeren insgesamt nicht. Das Informationsverbot für Ärzt*innen bleibt
 darin bestehen, wodurch sich zum einen das Auffinden medizinisch sachgemäßer
 Informationen für Betroffene weiterhin als schwierig gestaltet und zum anderen die
 Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bestehen bleibt. Solange Ärzt*innen
 eine Anklage wegen einer Information auf ihrer Website fürchten müssen, solange
 werden weiterhin nur wenige von ihnen für diese Eingriffe bereitstehen. 

 Wir fordern:
der wohnortnahe Zugang zu für die jeweils individuell indizierte
Abbruchmethode muss  gewährleistet sein.
• Methoden des Schwangerschaftsabbruchs müssen in der medizinischen Ausbildung 
 verpflichtend verankert werden,
 • die Beratungspflicht soll abgeschafft und vielfältige, niederschwellige
 Beratungsangebote geschaffen werden,
 • die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch und somit die Entkriminalisierung
 von Abbrüchen, was mit einer Enttabuisierung dieses Themas in der Gesellschaft
 einhergehen wird,
 • die Streichung des § 219a StGB, damit Ärzt*innen über ihre Abbruchmethode
 informieren dürfen, ohne dafür bestraft zu werden.

 Neben Verbesserungen im Bereich Schwangerschaftsabbruch setzen wir uns auch für einen
 besseren Zugang zu Verhütungsmitteln für bedürftige Frauen ein. Viele Frauen in
 Deutschland können sich die Kosten für Pille, Spirale und Co. schlicht und ergreifend
 nicht leisten und verhüten deshalb unregelmäßiger, greifen zu weniger zuverlässigen
 Methoden oder verzichten ganz auf Verhütung. Frauen im Studium, in der Ausbildung,
 alleinerziehende Frauen in Minijobs oder Teilzeit – nicht nur Bezieherinnen von
 Sozialleistungen, sondern für viele Frauen darüber hinaus sind Verhütungskosten eine
 hohe finanzielle Belastung.
 Wir fordern ein bundesweites Modell zur Übernahme der Kosten von Verhütungsmitteln
 für bedürftige Frauen über 25 Jahren. 
 Frauen sind ferner auch besonders häufig Opfer von Gewalt, insbesondere häuslicher
 Gewalt. Die Frauenhäuser und Frauennotdienste sind seit Jahren unterfinanziert. Um
 Frauen in dieser Notsituation besser helfen zu können, müssen die staatlichen
 Fördermittel hier aufgestockt werden. 
 Wir fordern: Mehr staatliche Finanzmittel für Frauenhäuser und Hilfseinrichtungen für
 von Gewalt betroffenen Frauen.

 

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