Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen

Veröffentlicht am 17.12.2018 in Bundespolitik

Die Koalitionsfraktionen aus CDU, CSU und SPD haben die Bundesregierung aufgefordert zu
beraten, inwieweit für die Bereitstellung von Information für Schwangere in
Konfliktsituationen und das Verbot von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und dafür Vorschläge zu unterbreiten.
Die Bundesregierung hat die Bundesminister Horst Seehofer, Katarina Barley, Jens Spahn,
Franziska Giffey und Helge Braun damit beauftragt, einen gemeinsamen Vorschlag zu
erarbeiten.

Zum Stand der Beratungen erklären die Minister am 12. Dezember 2018:


1. Frauen, die ungewollt schwanger werden, brauchen Hilfe und Unterstützung. Die
Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten sowie der Schutz des
ungeborenen Lebens sind unsere gemeinsamen Anliegen. Deshalb haben wir in
Deutschland ein Verfahren etabliert, das auf Prävention, Aufklärung, Beratung und
Hilfe setzt. Damit haben wir bereits viel erreicht. Dennoch ist die Zahl der
Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor hoch. Deshalb wollen wir die konkreten
Maßnahmen zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften und zur Bewältigung
von Schwangerschaftskonflikten sowie zum Schutz des ungeborenen Lebens auf der
Grundlage des bestehenden Rechts weiter ausbauen.


2. Neben der Beratung in den Beratungsstellen nach dem
Schwangerschaftskonfliktgesetz sind heute Informationen und Bewertungen
unterschiedlichster Qualität auch über das Internet breit verfügbar. Angesichts der
Sensibilität des Themas ist es nach unserer Auffassung geboten, dass neutrale,
medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Informationen auch von Seiten
staatlicher oder staatlich beauftragter Stellen zur Verfügung stehen. Diesen
Informationsauftrag wollen wir gesetzlich verankern.


3. Frauen, die sich letztlich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben,
sollen einen Arzt oder eine medizinische Einrichtung finden können, in der sie den
Eingriff vornehmen lassen können. Deshalb wollen wir die Bundesärztekammer und
die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit der Aufgabe betrauen, für
Betroffene entsprechende Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen, soweit die
Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser eingewilligt haben. Diesen
Informationsauftrag wollen wir gesetzlich verankern.


4. Wir wollen mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser
schaffen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Deshalb werden wir rechtlich
ausformulieren, dass und wie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser über die
Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen und
auf Informationen der unter 2 genannten Stellen hinweisen dürfen. Werbung für
einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben. Deshalb
werden wir das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch beibehalten.


5. Die Qualität der medizinischen Versorgung von Frauen muss auch im Falle von
Schwangerschaftsabbrüchen gewährleistet sein. Deshalb wollen wir Maßnahmen
ergreifen, die zu einer Fortentwicklung der Qualifizierung in diesem Bereich
beitragen. Zudem wollen wir in einer wissenschaftlichen Studie Informationen zur
Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen
gewinnen.


Zur Umsetzung dieser Punkte werden wir im Januar 2019 eine Ergänzung des §219a
Strafgesetzbuch sowie eine Änderung des §13 Schwangerschaftskonfliktgesetz
vorschlagen sowie weitere konkrete Umsetzungsvorschläge für die genannten
Maßnahmen unterbreiten.

 

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