SPD-Frauen begrüssen die von der EU beabsichtigte Änderung der Mutterschutzrichtlinie

Veröffentlicht am 08.03.2010 in Soziales

Die von der EU Kommission vorgelegte Mutterschutzrichtlinie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum sozialen Europa.
Der Ausschuss für Beschäftigung und Soziales hat beschlossen, die Dauer des Mutterschutzes in Europa auf mindestens 18 Wochen festzulegen.Der Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter (FEMM), der im Europäischen Parlament federführend für die Revision der Mutterschutzrichtlinie zuständig ist, spricht sich sogar für eine Ausweitung des Mutterschutzes von 14 auf 20 Wochen bei vollem Lohnausgleich aus. Weitere Beschlüsse des FEMM-Ausschusses:

* Ausweitung des Kündigungsschutzes auf sechs Monate
* obligatorischer Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen
* Miteinbeziehung von Selbständigen in die Richtlinie

Dazu sagt die SPD-Europaabgeordnete Jutta Steinruck: "Ich bin froh, dass der Ausschuss (für Beschäftigung und Soziales) den Empfehlungen der Kommission gefolgt ist. In Deutschland müssen wir jetzt nachziehen und Müttern die notwendige Pause vom Berufsleben einräumen.“

Wird die Richtlinie in der jetzigen Fassung verabschiedet, kämen folgende wesentliche Änderungen auf deutsche Arbeitgeber zu:

Der Mutterschaftsurlaub würde sich von 14 auf 18 Wochen am Stück verlängern. Die obligatorischen acht Wochen nach der Entbindung wären auf sechs Wochen zu verkürzen. Die obligatorischen sechs Wochen vor der Entbindung müssten gestrichen werden. Stattdessen soll die Beschäftigte selbst bestimmen können, wann sie den Rest des Mutterschaftsurlaubs nehmen möchte.

Derzeit beginnt das Kündigungsverbot mit Bekanntgabe der Schwangerschaft und endet vier Monate nach der Entbindung. Künftig würde es bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs gelten. Außerdem müsste eine Kündigung „nachgewiesene Gründe“ enthalten. Zwar spricht die Kommission in ihrer Begründung von berechtigten Gründen, im Vorschlag selbst fehlt aber jegliche Konkretisierung.

Auch im Bereich des Mutterschutzes soll künftig die Beweislastumkehr gelten. Eine Beschäftigte müsste im Streitfall nur noch Tatsachen glaubhaft behaupten, die eine Rechtsverletzung vermuten lassen. Dann müsste der Arbeitgeber beweisen, dass die behauptete Verletzung nicht zutrifft.

Insbesondere ist die Ausweitung der Mutterschutzfrist von 14 auf 18 Wochen zu begrüßen. Sie dient nicht nur der Gesundheit der Frauen sondern sie erleichtert auch die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit. Die neue Flexibilität, die die Richtlinie den Müttern einräumt, verbessert die Situation der erwerbstätigen Frauen in Europa deutlich. Künftig können Mütter weitgehend selbst bestimmen, wie sie die Mutterschutzzeit auf die Zeit vor und nach der Geburt verteilen. So ist es nun unter anderem möglich, die Erwerbstätigkeit bis kurz vor die Geburt auszuweiten, um dann die „ersparte Zeit“ mit dem Kind nach der Geburt zu verbringen. Auch die finanzielle Sicherung des Mutterschutzes, die sich in der Höhe zukünftig am Gehalt der Mutter orientieren soll, stellt ebenso wie der erweiterte Kündigungsschutz für Mütter eine echte Verbesserung dar.

Die Proteste von Arbeitgeberseite sind verständlich aber nicht sachgerecht. Gerade die demographische Herausforderung, die den Arbeitsmarkt trifft, verlangt nach qualifizierten, aber auch motivierten Frauen. Voraussetzung dafür ist aber die Möglichkeit, Beruf und Familie in Einklang bringen zu können. Hierfür kann die neue Richtlinie einen wertvollen Beitrag leisten.

Nun kommt es darauf an, die Vorgabe der Richtlinien in den Mitgliedsstaaten zum Wohle der Frauen in Europa schnell umzusetzen und Bedenken der Arbeitgeberseite auszuräumen.

Hintergrund

Die Kommission will mit ihrem Richtlinienvorschlag den Mutterschutz von 14 auf 18 Wochen verlängern, um auch den Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus dem Jahr 2000 Rechnung zu tragen. Bisher haben nur 13 EU-Mitgliedstaaten einen Mutterschutz von 18 Wochen und mehr. Derzeit geltender EU-Mindeststandard sind 14 Wochen. Deutschland, Malta und Schweden sind mit 14 Wochen Schlusslicht.

Die Kommission schlägt zudem in einem weiteren Richtlinienvorschlag vor, dass auch Selbständige und mitarbeitende Familienangehörige einen Anspruch auf 14 Wochen Mutterschutz erhalten sollen. Während dieser Zeit soll ihnen eine Geldleistung oder eine befristete Vertretung zustehen. Das Mutterschutzgesetz in Deutschland gilt derzeit nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, nicht aber für Selbständige.

 

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